Wir züchten im CASD/VDH und sind dadurch an bestimmte Auflagen gebunden, die die Qualität der Zuchtstätte gewährleisten sollen. Hier eine kurze Zusammenfassung:
Bevor eine Zuchterlaubnis erteilt wird, muss der Züchter eine Neuzüchterschulung absolvieren sowie die Zuchtstätte vom Zuchtwart kontrollieren und abnehmen lassen. Dieser überprüft die Haltungsbedingungen der erwachsenen Hunde und die Voraussetzungen für eine optimale Welpenaufzucht. Danach kann der Name der Zuchtstätte bei der FCI eingetragen und international geschützt werden.
Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- HD/ED-Untersuchung eines anerkannten FCI-Auswerters
- Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten eines Ophthalmologen des Dortmunder Kreises (DOK)
- Wiederholung der Augenuntersuchung im jährlichen Turnus durch einen Ophthalmologen des DOK
- Feststellung des MDR-Status sowie weitere gesundheitlich relevante Gentests (mindestens CEA und PRA)
- Teilnahme an einer Körveranstaltung des CASD: Zugangsvoraussetzung zur Körung ist der Nachweis eines Ausstellungsergebnisses mit mindestens "Sehr Gut".
- Mindestalter für den Zuchteinsatz: Hündinnen 24 Monate, Rüden 18 Monate
Kontrolle der Welpen durch den CASD:
- Zweimalige Besichtigung des Wurfes durch einen Zuchtwart des CASD
- Alle Welpen können eine Augenuntersuchung eines DOK Tierarztes vorweisen
- Alle Welpen sind mittels Chip eindeutig identifizierbar
- Alle Welpen sind geimpft und entwurmt
- Endabnahme der Welpen durch den Zuchtwart bevor sie in ihr neues Zuhause umziehen
Bevor eine Zuchterlaubnis erteilt wird, muss der Züchter eine Neuzüchterschulung absolvieren sowie die Zuchtstätte vom Zuchtwart kontrollieren und abnehmen lassen. Dieser überprüft die Haltungsbedingungen der erwachsenen Hunde und die Voraussetzungen für eine optimale Welpenaufzucht. Danach kann der Name der Zuchtstätte bei der FCI eingetragen und international geschützt werden.
Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- HD/ED-Untersuchung eines anerkannten FCI-Auswerters
- Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten eines Ophthalmologen des Dortmunder Kreises (DOK)
- Wiederholung der Augenuntersuchung im jährlichen Turnus durch einen Ophthalmologen des DOK
- Feststellung des MDR-Status sowie weitere gesundheitlich relevante Gentests (mindestens CEA und PRA)
- Teilnahme an einer Körveranstaltung des CASD: Zugangsvoraussetzung zur Körung ist der Nachweis eines Ausstellungsergebnisses mit mindestens "Sehr Gut".
- Mindestalter für den Zuchteinsatz: Hündinnen 24 Monate, Rüden 18 Monate
Kontrolle der Welpen durch den CASD:
- Zweimalige Besichtigung des Wurfes durch einen Zuchtwart des CASD
- Alle Welpen können eine Augenuntersuchung eines DOK Tierarztes vorweisen
- Alle Welpen sind mittels Chip eindeutig identifizierbar
- Alle Welpen sind geimpft und entwurmt
- Endabnahme der Welpen durch den Zuchtwart bevor sie in ihr neues Zuhause umziehen